AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Die Konnotation allgemeiner Geschäftsbedinungen ist negativ. Häufig entsteht der Eindruck, mit den AGBs wolle der Ersteller den Geschäftspartner übervorteilen. Wir gehen davon aus, dass es im gegenseitigen Interesse liegt, möglichst kurz, transparent und leicht verständlich darzustellen, was in der Zusammenarbeit wichtig ist.

Sie sind bei uns König. Für unsere Kunden sind wir bereit, auf jede einzelne der hier genannten Regelungen zu verzichten oder diese nach Ihren Wünschen zu verändern. Darüber sollten wir uns vor einer Auftragserteilung unterhalten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback.

1. Es gelten BGB und HGB

Wenn heute zwei Personen oder Unternehmen Geschäfte machen, gilt automatisch das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Handelsgesetzbuch (HGB). Das ist bei uns auch so und eine ausgeklügelte und faire Situation für beide Parteien.

2. Gemeinsame Projektarbeit

  1. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Änderungen in Projekten zu vergütende Leistungen sind. Sofern wir keine separaten Puffer im gemeinsamen Projekt dafür vorgesehen haben, sind in unserem Angebot keine Arbeitszeiten für Projektänderungen vorgesehen. Daher verursachen Änderungen immer Mehrkosten. Das liegt an der Kommunikation, Verhandlung über Ausgestaltung und natürlich der Ausführung selbst. Für Änderungsleistungen gilt eine 100%-Zufriedenheits-Garantie. Das heißt, dass Sie diese Leistungen mit Begründung vollständig aus der Rechnung kürzen können.
    Tipp: Vereinbaren Sie einen Puffer mit uns. Das sorgt für schnelle Projektabläufe.
  2. In unseren Projekten ist es üblich, dass wir Abschlagszahlungen in Höhe von 40% mit Auftragserteilung, 30% nach Vorliegen eines Prototypen und 30% nach Abschluß des Projekts abrechnen.
  3. Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist die Seibert Group GmbH (im Folgenden auch „Auftragnehmerin“) nicht verantwortlich. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sie wird den Kunden aber auf aus Ihrer Sicht bestehende eklatante Risiken hinweisen. Für den Fall, dass aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien und Inhalte die Auftragnehmerin selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Auftragnehmerin schad- und klaglos.

3. Rechte an den Ergebnissen

  1. An Zeichnungen, Entwürfen, Layouts, Software und sonstigen Materialien und Unterlagen, die im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen übergeben werden, werden dem Kunden kein Eigentum und keine Nutzungsrechte eingeräumt. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Auftragnehmerin.
  2. Die Auftragnehmerin gewährt dem Kunden nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen das Recht, die Leistungen für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Ohne ausdrückliche anderweitige Vereinbarung ist die Verwendung örtlich auf das Gebiet Deutschlands beschränkt.
  3. Will der Kunde von der Auftragnehmerin gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache. Ist eine Vergütung für weitergehende Nutzungsrechte nicht anders vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als verbindlich.
  4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, auf dem fertig gestellten Werk und dessen Vervielfältigungsstücken die Auftragnehmerin zu nennen.

3.a Urheberrecht und Nutzungsrechte für Design-Leistungen

  1. Jeder der Auftragnehmerin erteilte Design-Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
  2. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.
  3. Die Auftragnehmerin überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht in Deutschland oder einem anderen Bestimmungsland übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Designer und dem Kunden.

4. Referenzierung für die Seibert Group

Wir sind darauf angewiesen, über unsere Arbeit zu berichten, um anderen Kunden zu zeigen, welche Leistungen sie von uns erwarten dürfen. Dafür nutzen wir Ihren Namen, Ihr Logo und schreiben über unsere Projekte auf unserer Website. Gerne zitieren wir auch Lob und Kritik an unserer Arbeit. Dabei achten wir selbstverständlich darauf, keine geheimen Informationen zu veröffentlichen und in einem positiven Sinne über Ihr Unternehmen zu berichten. Unsere Referenzen sollen auch eine Werbung für Ihr Unternehmen sein.

Wenn Sie nicht wünschen, dass wir über unsere gemeinsame Arbeit öffentlich berichten, teilen Sie uns das bitte schriftlich mit.

5. Weitere Regelungen

  1. Individuelle Vereinbarungen gehen vor
    Die Abänderung oder Aufhebung einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll schriftlich erfolgen. Mündliche Vorgespräche sind unverbindlich.
  2. Lieferantenbedingungen
    Wenn Sie Lieferantenbedingungen haben sollten, weisen Sie uns bitte darauf hin, in welchen Punkten sich aus Ihrer Sicht Widersprüche ergeben und klären Sie mit uns, welche Gültigkeit haben sollen. Ansonsten verbleibt es bei den hier dargestellten Bedingungen.
  3. Unser Newsletter
    Wir gehen davon aus, dass für unsere Kunden, Geschäftspartner und Interessenten unser Newsletter interessant und wichtig ist, um sich über die Seibert Group regelmäßig zu informieren. Deshalb nehmen wir Ihre Adresse in unseren Verteiler auf. Diesen Newsletter können Sie jederzeit eigenständig oder mit unserer Hilfe abbestellen.
  4. Gerichtsstand
    Der Gerichtsstand ist Wiesbaden.

6. Salvatorische Klausel

Sollten aus irgend einem Grunde eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit diese AGB Regelungslücken aufweisen, sollen diese durch eine Regelung gefüllt werden, die dem geltenden Recht Rechnung trägt.

Bitte helfen Sie uns! Seibert Group ist ein kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen. Wir leben von der Zufriedenheit unserer Kunden. Bitte helfen Sie uns dabei, abschreckende und mißverständliche Klauseln zu verbessern. Schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihren Gedanken an vertrieb AT seibert.group. Vielen Dank.